Nach dem ersten Schritt des Europäischen Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act (EAA) von 2019, folgt nun der zweite Schritt: ein Umsetzungsgesetz für Deutschland.
Ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft hat Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht entwickelt. BODYS gehört zu den Erstunterzeichner*innen des Papiers.