Barrierefrei wohnen in NRW?

Das ist immer noch schwierig und scheint in Zukunft nicht einfacher zu werden. Der Landtag NRW berät derzeit eine Änderung der Landesbauordnung NRW, wonach die Standards für barrierefreien Wohnraum gesenkt werden sollen. Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen dürfen nun endlich mitreden.

In seiner Pressemitteilung vom 4.2.2021 kritisiert die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention das Vorhaben der Landesregierung NRW, die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreien Wohnraum zu senken, als „eklatanten Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention“. Danach muss Wohnraum barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Bereits jetzt besteht ein erheblicher Mangel an barrierefreiem Wohnraum und der Bedarf wird in Zukunft stark ansteigen. Eine aktuelle Wohnungsmarktprognose sagt für NRW eine Nachfrage von 700.000 altersgerechten Wohnungen voraus.

Barrierefreier Wohnraum ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben - außerhalb von Wohneinrichtungen und Heimen. Vor diesem Hintergrund haben Sozialverbände, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen eine Gemeinsamen Erklärung verfasst und rufen die Landesregierung zum sofortigen Umsteuern auf.

Die Monitoringstelle kritisierte außerdem die geringen Beteiligungsmöglichkeiten für behinderte Menschen an diesem Gesetzgebungsverfahren. Zur Sachverständigen-Anhörung der Landtagsausschüsse für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5.2.2021 war nur ein Sozialverband geladen. Diese Kritik hat die Landesregierung NRW ganz offenbar gehört und ernstgenommen: Zur nächsten Anhörung am 19. März 2021 sind weitere Sozialverbände, die Monitoringstelle und das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln eingeladen.

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