Anlässlich der aktuellen Debatten in Deutschland um die Ausweitung der Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen erinnert BODYS daran, dass vor zehn Jahren der UN BRK Ausschuss seine erste Allgemeine Bemerkung verabschiedete, in der jede Form von Zwang als Verletzung der UN BRK abgelehnt wurde.