Was ist „Selbstbestimmt Leben“?

Selbstbestimmt Leben bedeutet, Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Dazu gehört selbst wählen und entscheiden zu können, wo, mit wem und wie man lebt. Und zwar unabhängig vom Unterstützungsbedarf. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention schützt das Recht auf ein Selbstbestimmtes Leben. Eine Voraussetzung für die Umsetzung dieses Menschenrechts ist der barrierefreie Zugang zu Dienstleistungen. Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen müssen die Möglichkeit haben, die Dienstleistungen, die sie in ihrer Wohnumgebung in Anspruch nehmen, genauso nutzen zu können wie Menschen ohne Behinderungen. Zum Beispiel gehört dazu Zugang zu Öffentlichem Nahverkehr, zu Gebäuden sowie die Nutzung von persönlicher Assistenz oder Informationen in Leichter Sprache. Die Dienstleistungen müssen für die Verwirklichung eines Selbstbestimmten Lebens und damit die Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK für alle zugänglich und nutzbar sein.

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