KSL - Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben
Selbstbestimmung ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Inklusion, d.h. für gleichberechtigte und umfassende Teilhabe an der Gesellschaft. Mit der Einrichtung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) setzt das Land NRW eine Maßnahme aus dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ um. Ziel der KSL ist die Förderung der sozialen Inklusion, indem sie Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in allen Fragen zum Thema selbstbestimmtes Leben berät und unterstützt. Die Konzeption der KSL knüpft dabei an die Idee der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ an. Dabei ist die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Menschen mit Behinderungen („Peer-Counseling“) wesentlich.
Neben der individuellen Sichtweise nehmen die KSL zudem eine regionale Perspektive ein. Durch die KSL sollen in diesem Sinne Kooperations- und Vernetzungsstrukturen geschaffen werden, die sowohl Behörden als auch der Zivilgesellschaft mit Informationen und themenspezifischen Veranstaltungsangeboten zur Verfügung stehen. Im Rahmen von Maßnahmen zum Empowerment sollen Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, ihre Bedarfe und Interessen aktiv einzubringen. Dazu gehört auch die Vernetzung der Selbsthilfestrukturen und die Stärkung der politischen Partizipation.
Die Wirksamkeit der KSL im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird durch eine prozessbegleitende Evaluation untersucht. Sowohl die sechs Kompetenzzentren und die Koordinierungsstelle als auch die wissenschaftliche Begleitforschung werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
KSL in den Regierungsbezirken:
KSL Arnsberg
KSL Detmold
KSL Düsseldorf
KSL Köln
KSL Münster
überregional:
KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen (Essen)
fachliche Unterstützung der KSL:
Koordinierungsstelle der KSL