Barrierefreiheitsgesetz now!

Im Frühjahr 2019 wurde das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act (EAA), verabschiedet. Es markiert einen Meilenstein: Erstmals gibt es in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen!
Nun ist der deutsche Gesetzgeber gefragt, ein Umsetzungsgesetz für die Richtlinie zu entwerfen.

Dieser Tage wird der Referentenentwurf zum Umsetzungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet.
Die Zivilgesellschaft bereitet sich auf eine Stellungnahme dazu vor.

Das Bündnis für ein gutes Barrierefreiheitsrecht hat nun "Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht" entworfen. Das sind die Forderungen des Bündnisses:

1. Den European Accessibility Act ambitioniert und effektiv umsetzen
2. Barrierefreiheit umfassend gewährleisten
3. Diskriminierungsschutz stärken
4. Barrierefreiheit fördern
5. Partizipation gewährleisten

In den Kernpunkten finden Sie Links zum Nachlesen und die Liste der Erstunterzeichner*innen.

Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht (Word) (WORD)

Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht mit Liste der Erstunterzeichner*innen (PDF)

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