Gleichberechtigter Zugang zum Recht für alle Menschen
bff-Projekt "Suse - sicher und selbstbestimmt. Im Recht." fordert: Gleichberechtigter Zugang zum Recht für alle Menschen.
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2019
BERLIN | 30.04.2019
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie mit der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention hat Deutschland sich zwei Menschenrechtskonventionen verpflichtet, die nicht nur Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt schützen sollen, sondern ihnen auch einen barrierefreien Zugang zur Justiz gewährleisten sollen.
Dennoch mangelt es nach wie vor an einer konsequenten und bundesweiten Umsetzung. „Es bestehen noch immer erhebliche Barrieren beim Zugang zur Justiz und zu gerichtlichen Einrichtungen“, sagt Sandra Boger, Referentin des bff und Leiterin des Projekts „Suse – sicher und selbstbestimmt. Im Recht.“
„Im Bereich der Gewaltprävention und -intervention brauchen wir viel mehr inklusive und diskriminierungsfreie Maßnahmen, die auch die Verschränkung der verschiedenen Diskriminierungsformen wie z.B. Ableismus, Transphobie, Rassismus, Klassismus, berücksichtigen und für alle Frauen und Mädchen zugänglich sind.“
Für die Umsetzung der Konventionen braucht es konkrete Programme, verbindliche Maßnahmen, kreative und zukunftsweisende Ideen, engagierte Politiker*innen, interdisziplinäre Expertise von allen themenrelevanten Gruppen, sowie den Einbezug von Selbstvertreter*innen.
Sandra Boger erklärt dazu: „Ein gleichberechtigter Zugang zum Recht für alle Menschen könnte in einem inklusiven Rechtssystem umgesetzt werden, in dem jeder Mensch, der eine Anzeige machen möchte, nach seinen individuellen Möglichkeiten und Unterstützungsbedarfen gefragt wird. Die Unterstützungsangebote wären damit unabhängig davon, ob eine attestierte Behinderung vorliegt und ob die betroffene Person diese zum Gegenstand machen möchte.“
„Suse. Im Recht.“ fordert zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen:
- Bedarfsgerechte Unterstützung und deliktsunabhängige psychosoziale Prozessbegleitung in Gerichtsverfahren
- Aufklärung zu den Rechten und Möglichkeiten für gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Sensibilisierung und Schulungen für Angestellte im Justizbereich
- Barrierearme, zugängliche Anwaltskanzleien
- Umfassende, praktizierte Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Der bff fordert die Bundesregierung und die zuständigen Länder auf, entsprechend tätig zu werden und die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen zur Verbesserung der Situation zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zum Projekt: Jenny-Kerstin Bauer
presse@bv-bff.de / www.frauen-gegen-gewalt.de / www.suse-hilft.de