Teilhabe in Gefahr?
Wie zukunftsfähig ist unser Sozialstaat und was bedeuten die geplanten Reformen für Menschen mit Behinderung? Wie dringlich diese Fragen für Betroffene, Fachkräfte und Angehörige sind, zeigte jetzt eine besondere Dialogveranstaltung an der EvH Bochum: Auf Einladung des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) kamen rund 140 Interessierte zusammen, um mit den Expertinnen und Experten auf dem Podium zu diskutieren. Rund 60 Gäste haben die Veranstaltung zusätzlich online verfolgt.

Während die Bundesregierung von Modernisierung, Entbürokratisierung und effizienteren Strukturen spricht, warnen Behindertenverbände davor, dass Einsparungen und Veränderungen bei der Eingliederungshilfe die Selbstbestimmung und Teilhabe gefährden könnten.
So sieht es auch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Inklusion und Demokratie gehören untrennbar zusammen. Wer sie abschaffen will, greift zentrale Werte unserer Gesellschaft an – das lassen wir nicht zu! Noch haben wir kein Gesetz, das die Eingliederungshilfe neu regelt. Aber es gibt die berechtigte Sorge, dass es zu Leistungskürzungen kommen kann und dass dann die individuelle Hilfeplanung und Assistenzleistungen zurückgefahren werden. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir dann auch im parlamentarischen Verfahren erklären, dass es so nicht geht – auch weil es aus meiner Sicht unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Die Aussage, man könne sich ‚den Sozialstaat nicht mehr leisten‘, ist eine Mutmaßung, die Ängste und Unsicherheiten schürt - und das ist nicht gut. In unserem Grundgesetz ist der Grundsatz verankert, dass jeder das Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit hat und dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das greift auch weiterhin. Und wenn wir in Deutschland gar nicht erst so viele Barrieren hätten – Stichwort Mobilität, Wohnraum, Digitalisierung oder Bürokratie – bräuchten Menschen mit Behinderungen auch nicht so viel Assistenz. Denn: Wer nicht ausgegliedert ist, muss nicht eingegliedert werden. Wenn hier sinnvoll investiert würde, ließe sich langfristig viel einsparen.“

Dr. Theresia Degener, Juristin, Aktivistin und ehemalige Professorin für Recht und Disability Studies, ergänzt und warnt: „Wenn die Sozialreformen tatsächlich so umgesetzt würden, bedeutet das vor allen Dingen einen Rückschritt hinter die Errungenschaften, die wir in den letzten 20 Jahren mit der UN-Behindertenkonvention erreicht haben. Es steht zu befürchten, dass Kürzungen vorgenommen, die Selbstbestimmungsrechte von behinderten Menschen einschränken. Das könnte gegen das Völkerrecht verstoßen, denn hier gilt das sogenannte Rückschrittverbot. Das heißt, dass man prinzipiell als Staat nicht hinter das, was man einmal erreicht und menschenrechtlich umgesetzt hat, zurück darf. So darf dann der Wesenskern von Menschenrechten nicht angetastet werden oder diskriminierend gekürzt werden. Zudem müssen Kürzungen befristet und begründet erfolgen. Und all das findet derzeit nicht statt.“
Sie fordert: „Jetzt kommt es darauf an, die Menschenrechte auch in Zeiten knapper Kassen zu verwirklichen. Das ist eine Herausforderung – aber kein Widerspruch. Dafür brauchen wir kluge Lösungen. Viele Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Jetzt müssen wir darüber sprechen und entscheiden, was funktionieren kann.“

Der „Dialogische Abend zu den Plänen der Sozialreformen“ war eine gemeinsame Veranstaltung von BODYS, der AG Behinderte in Bochum, dem Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt Bochum, dem PariSozial Haus der Begegnung und von Der Paritätische NRW
Text: Carmen Tomlik, EvH Bochum
Bilder: EvH Bochum

