Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UNBRK in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat im April 2018 behindertenpolitische Verbände in NRW konsultiert. "Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt", fasste Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (DIMR), die Ergebnisse des Austauschs zusammen. Lesen Sie hier den Bericht des DIMR.

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