Das ist ein Verstoß gegen die UNBRK!
Degener: Gesetzentwurf zur künstlichen Beatmung und Bluttest in der Schwangerschaft sind mit der UN Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.
Am 23. September 2019 hielt Prof. Dr. Theresia Degener die Keynote auf der Anhörung im Bundestag zu 10 Jahren UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland, die von der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen veranstaltet wurde. Vor 300 Teilnehmer*innen zog sie Bilanz und forderte einen bundesweiten Pakt für Inklusion. Bei der Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und der Behindertenpolitischen Sprecherin Corinna Rüffer bedankte sie sich für deren Versprechen, sich für eine Änderung des Spahnschen Entwurf für ein Reha – und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RIGS) einzusetzen. Damit soll künstliche Beatmung zu Hause nicht mehr von den Krankenkassen finanziert werden Damit werde gegen mehrere Rechte aus der UN BRK verstoßen, so Degener, z.B. gegen dem Recht auf selbstbestimmtes Leben nach Art.19 oder das Recht auf menschenrechtsbasierte Gesundheitsversorgung nach Art.25. Das RIGS stelle, wie der vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlene Bluttest in der Schwangerschaft zur Diagnose des Down Syndroms als Krankenkassenleistung ein Rückschritt zum medizinischen Modell von Behinderung dar, der mit dem Menschenrechtsmodell der UN BRK nicht vereinbar sei.
Link zum Film über die Veranstaltung: