Bundesteilhabegesetz: Von Träumen, Hoffnungen und Enttäuschungen

v.l. Gastreferenten Carl-Wilhelm Rößler,Prof. Dr. Graumann, Prof. Dr. Theresia Degener,Nicole Andres, Lukas Groß

Anlässlich der aktuellen Diskussionen um das Bundesteilhabegesetz (BTHG) lud das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) am 25. Oktober zu einem Vortragsabend inklusive Webinar zum Thema "Bundesteilhabegesetz - Einführung und Bewertung" ein.  Neben dem Gastreferenten Carl-Wilhelm Rößler aus Köln diskutierten Prof. Dr. Theresia Degener und Lukas Groß sowie Nicole Andres (alle von BODYS).

Unter dem Titel "Träume, Hoffnungen und Enttäuschungen" gab Carl-Wilhelm Rößler, Jurist im Kompetenzzentrum Rheinland und Mitglied im Forum behinderter Jurist_innen, zunächst einen umfassenden Überblick über das BTHG und die geplanten neuen Regelungen, die vor allem das Recht der "Eingliederungshilfe" betreffen. In seiner Bewertung des Gesetzesvorhabens bezog Rößler dann klar Position: "Das Bundesteilhabegesetz ist nichts anderes als ein Spargesetz auf dem Rücken der Betroffenen, weil es nicht mehr um die Verbesserung der Teilhabe geht, sondern darum, die Kosten möglichst weit nach unten zu drücken." Aus der Sicht als Betroffener, der selbst mit 24-Stunden-Assistenz lebt, erklärte er: "Es geht nicht um Rosenblätter, auf denen wir gebettet werden wollen, sondern allenfalls darum, nachzuziehen, indem wir das bekommen, was für alle anderen völlig normal und selbstverständlich ist". Es gehe deshalb inzwischen nicht mehr darum, sich für Verbesserungen der Teilhabesituation einzusetzen, so Rößler, sondern gegen drohende Verschlechterungen zu kämpfen.

Die beiden Jurist_innen Prof. Dr. Theresia Degener und Lukas Groß zeigten sich besorgt, dass die UN-BRK in dem vorliegenden Gesetzesentwurf in keinster Weise berücksichtigt wurde. In ihrer ausliegenden Stellungnahme machten sie deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte gehe. Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Artikel 19 verankert ist, sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein: "Wo wir mit wem wohnen, was wir essen, wann wir schlafen, welche Kleider wir tragen, sind Ausdrücke unserer Persönlichkeitsentfaltung und damit ein klassisches Freiheitsrecht", so Degener. "Wenn rechtliche Normen Bedingungen für Fremdbestimmung in diesem Bereich schaffen, sind diese Regelungen völkerrechtlich nicht mehr zu vertreten."

Unter dem Titel "Wer will das schon?" beleuchtete Nicole Andres anschließend die praktischen Konsequenzen des BTHG: "Wer will schon, dass eine Kleinigkeit das Leben in Unordnung bringt? Wer will schon seinen Traum begraben, weil das Sparbuch ans Sozialamt geht? Wer will schon raus aus seiner Nachbarschaft und ab ins Pflegeheim?" Zugespitzt formulierte Andres: "Im Grunde genommen steht in diesem Gesetz doch Folgendes: All das mit der Selbstbestimmung und Teilhabe wollen wir, solange es nicht mehr kostet als zuvor. Der derzeitige Entwurf enthält gravierende Mängel, die von uns Betroffenen auf keinen Fall akzeptiert werden können!"

In der Diskussionsrunde zeigte sich eine Studierende fassungslos und kommentierte: "Unglaublich, dass so ein Gesetz, das eindeutig in Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention steht, so in Kraft treten kann. Eigentlich sollte es einen TÜV für geplante Gesetzesvorhaben geben."

Text: Nicole Andres / H.- Günter Heiden

BODYS_Stellungnahme_Gesetzentwurf_BTHG (PDF)

Vorstellung der Stellungnahme zum BTHG (PDF)

Kampf um eine Bundesteilhabegesetz_Beitrag von CW Rößler (PDF)

 

 

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